Meldestelle

Die Pauline von Mallinckrodt GmbH hat eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet (im Folgenden „Meldestelle“ genannt) und setzt hiermit die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) um. Dieses Gesetz hat zum Ziel, hinweisgebende Personen und die diese unterstützenden Personen, die Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden oder missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen aufdecken, vor Repressalien und Benachteiligung zu schützen.

Es geht auch um die Sicherstellung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften, die Verhinderung künftigen Fehlverhaltens und die Verbesserung unserer internen Strukturen und Verfahren. Hinweisgebende Personen können einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen leisten.

Diese interne Richtlinie soll Klarheit schaffen,

  • wann,
  • unter welchen Voraussetzungen und
  • durch welche Maßnahmen hinweisgebende Personen bei der Meldung von Verstößen geschützt sind.

Diese Richtlinie dient der transparenten Beschreibung des Verfahrens bei der Entgegennahme von Meldungen, an die sich ggf. interne Untersuchungen, angemessene Folgemaßnahmen oder auch die Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde zwecks weiterer Untersuchungen anschließen können.

Sie soll Mitarbeitende, die einen Hinweis abgeben wollen, informieren und dazu ermutigen, Fehlverhalten intern zu melden.  

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Adresse

Kinderheim Pauline von Mallinckrodt
Jakobstraße 16
53721 Siegburg
Telefon: (02241) 5496-0
Telefax: (02241) 5496-35
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Internet: www.kinderheim-pauline.de