Inklusion
Ab dem 01.01.2028 wird die letzte Stufe der SGB VIII-Reform in Kraft treten. Die Trennung der Zuständigkeit von Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche und der Jugendhilfe für alle anderen Kinder und Jugendlichen wird aufgehoben. Ab 2028 sind die Jugendämter für ALLE Kinder und Jugendlichen zuständig. Damit wird die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv.
Das Kinderheim Pauline von Mallinckrodt bereitet sich durch unterschiedlichste Projekte und Maßnahmen auf diese neue Herausforderung vor. Bis 2028 wollen wir die wichtigen Pfeiler „Haltung“, „Rahmenbedingungen“, „Konzepte“ und „Netzwerke“ einer inklusiven Jugendhilfeeinrichtung errichtet haben, um ALLEN Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, mit ihnen und ihren Familien Krisen zu überwinden und sie ein Stück auf ihrem Lebensweg zu begleiten.
In der Pauline ist Individualität seit jeher die Regel. Jeder Jeck ist anders – und anders ist hier völlig normal. Wir leben Inklusion!